1 ALLGEMEINES1.1 Diese Datenverarbeitungsvereinbarung ist ein integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abicart und gilt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, immer zwischen Abicart und dem Kunden, wenn Abicart personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN2.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abicart auch in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung.
Soweit die Verordnung (EU)2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (die "Datenschutzverordnung") Begriffe enthält, die den in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung verwendeten Begriffen entsprechen, sind diese Begriffe in Übereinstimmung mit der Datenschutzverordnung auszulegen und anzuwenden.
In dieser Datenverarbeitungsvereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen
a) "Verarbeitung" ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder einer Reihe personenbezogener Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, die Strukturierung, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Benutzung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
(b) "Personenbezogene Daten" sind alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person; als bestimmbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
c) "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" bezeichnet einen Sicherheitsvorfall, der zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Weitergabe oder zum Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führt.
d) "Anwendbare Vorschriften" bedeutet die Allgemeine Datenschutzverordnung und andere Gesetze und Vorschriften, die von Zeit zu Zeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten.
3. Verpflichtungen des Kunden3.1. Der Kunde ist als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher dafür verantwortlich, dass die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit dieser Datenverarbeitungsvereinbarung und den Anwendbaren Vorschriften durchgeführt wird.
3.2. Der Kunde stellt Abicart die Informationen und persönlichen Daten zur Verfügung, die notwendig und angemessen sind, damit Abicart seine Verpflichtungen aus dieser Datenverarbeitungsvereinbarung und den Anwendbaren Regeln erfüllen kann.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, Abicart unverzüglich korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen, falls die dokumentierten Anweisungen falsch oder unvollständig sind oder anderweitig geändert werden müssen.
3.4 Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt der Kunde
3.5. dass der Kunde eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung und Weitergabe der relevanten persönlichen Daten an Abicart (und an alle von Abicart eingesetzten Unterverarbeiter) hat,
3.6. dass der Kunde die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Integrität, den Inhalt, die Zuverlässigkeit und die Rechtmäßigkeit der Abicart zur Verfügung gestellten persönlichen Daten trägt
3.7. dass der Kunde alle zwingenden Anforderungen und Verpflichtungen zur Benachrichtigung oder Einholung von Genehmigungen der zuständigen Behörden für die Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt hat
3.8. dass der Kunde seine Verpflichtungen zur Bereitstellung relevanter Informationen an seine Kunden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den anwendbaren Vorschriften erfüllt hat
3.9. dass Abicart Garantien für die Umsetzung von technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen gegeben hat, die ausreichen, um die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten seiner Kunden zu schützen; und
3.10. dass der Kunde bei der Nutzung der von Abicart angebotenen Dienste keine sensiblen personenbezogenen Daten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten an Abicart übermittelt. Falls eine solche Übermittlung erfolgt, kann Abicart nicht für eine unsachgemäße Verarbeitung solcher sensiblen personenbezogenen Daten haftbar gemacht werden.
3.11. Der Kunde hat Abicart dokumentierte Anweisungen zu erteilen. Diese regeln unter anderem, aber nicht ausschließlich, die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, den Gegenstand der Verarbeitung, die Dauer und den Umfang der Verarbeitung, die Art und den Zweck, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen, die Pflichten und Rechte des Kunden und von Abicart sowie den Umfang der Schutzmaßnahmen und anderer IT- und sicherheitsbezogener Pflichten. Die dokumentierten Anweisungen des Kunden sind dieser Datenverarbeitungsvereinbarung als Anhang 1A beigefügt.
3.12. Der Kunde stellt alle Informationen zur Verfügung, die Abicart benötigt, um seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen.
4 VERARBEITUNG4.1 Abicart wird personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden nur in Übereinstimmung mit dieser Datenverarbeitungsvereinbarung und den anwendbaren Vorschriften verarbeiten. Abicart wird ohne die Zustimmung des Kunden, die Anordnung einer autorisierten Aufsichtsbehörde oder zwingende Rechtsvorschriften keine personenbezogenen Daten von oder an Dritte erheben oder weitergeben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, die Methode der Verarbeitung ändern, personenbezogene Daten kopieren oder neu erstellen oder personenbezogene Daten auf andere Weise für andere als die in den dokumentierten Anweisungen festgelegten Zwecke verarbeiten.
5 ÜBERTRAGUNGEN5.1 Abicart darf ohne Zustimmung des Kunden keine personenbezogenen Daten in einen Staat außerhalb der EU/des EWR übertragen, wenn dieser Staat nicht auf der Liste der Europäischen Kommission der Länder mit einem angemessenen Schutzniveau steht, mit Ausnahme von Übertragungen personenbezogener Daten an Empfänger, gegen die Abicart angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, wie z. B. Binding Corporate Rules (BCRs) oder Standardvertragsklauseln (SCCs).
5.2 Jede Übertragung, die nicht durch das Vorstehende abgedeckt ist, erfordert die schriftliche Zustimmung des Kunden und die Zusicherung, dass eine solche Übertragung in Übereinstimmung mit den anwendbaren Regeln erfolgt.
6 DURCHFÜHRUNG VON ÄNDERUNGEN6.1 Abicart führt Änderungen, Löschungen, Einschränkungen und Übertragungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durch, es sei denn, ein solcher Wunsch verstößt gegen diese Datenverarbeitungsvereinbarung oder die Anwendbaren Bestimmungen.
7. offenlegung personenbezogener daten7.1 Abicart wird personenbezogene Daten oder Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden offenlegen, es sei denn, eine autorisierte Aufsichtsbehörde ordnet dies an oder Abicart ist nach den geltenden Vorschriften dazu verpflichtet.
7.2 Abicart wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn Abicart von einer autorisierten Aufsichtsbehörde, einer betroffenen Person oder einem Dritten kontaktiert wird, um Zugang zu den von Abicart verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten.
8 KONTROLLE DER EINHALTUNG8.1 Der Kunde ist berechtigt, selbst oder durch einen Dritten ein Audit bei Abicart durchzuführen oder anderweitig zu überprüfen, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Abicart mit dieser Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den anwendbaren Bestimmungen übereinstimmt. Im Falle einer solchen Prüfung oder Kontrolle wird Abicart dem Kunden die für die Durchführung der Prüfung erforderliche Unterstützung gewähren.
8.2 Abicart wird auf Anfrage und ohne unangemessene Verzögerung die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Datenverarbeitungsvereinbarung und den Anwendbaren Bestimmungen nachweisen. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Einhaltung genehmigter Verhaltenskodizes oder Zertifizierungen nachzuweisen und den Kunden in die Lage zu versetzen und dabei zu unterstützen, notwendige Audits und Inspektionen durchzuführen.
8.3 Abicart gewährt dem Kunden Zugang zu allen von Abicart im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Dazu gehört auch der Zugang zu Informationen und Dokumenten, die der Kunde benötigt, um die Einhaltung dieser Datenverarbeitungsvereinbarung und der anwendbaren Vorschriften durch Abicart zu kontrollieren. Ein solcher Zugang wird unverzüglich gewährt, spätestens jedoch 20 Tage nach dem ausdrücklichen schriftlichen Antrag des Kunden.
9.
SICHERHEIT UND SCHUTZ9.1 Abicart bewertet die Risiken der Verarbeitung und ergreift Maßnahmen, wie z.B. Verschlüsselung, um sie zu mindern. Die Maßnahmen sollten ein angemessenes Sicherheitsniveau, einschließlich der Vertraulichkeit, gewährleisten, wobei der Stand der Technik und die Kosten der Umsetzung im Verhältnis zu den Risiken und der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten zu berücksichtigen sind.
9.2. Abicart ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jede natürliche und juristische Person, die unter der Aufsicht von Abicart arbeitet und Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, diese nur auf Anweisung des Kunden verarbeitet.
9.3 Abicart ist dafür verantwortlich, dass jede natürliche Person, die Zugang zu den im Rahmen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten hat, über ausreichende Kenntnisse und Schulungen verfügt, um die personenbezogenen Daten sicher und angemessen zu verarbeiten.
9.4 Beabsichtigt Abicart, die Art und Weise der Verarbeitung personenbezogener Daten zu ändern oder anderweitig Änderungen vorzunehmen, die sich auf die Sicherheit der betroffenen Personen, die Rechte der betroffenen Personen oder die Einhaltung dieser Datenverarbeitungsvereinbarung oder des anwendbaren Rechts auswirken können, informiert Abicart den Kunden im Voraus schriftlich. Der Kunde muss seine Zustimmung zu solchen Änderungen erteilen.
9.5 Abicart verpflichtet sich, personenbezogene Daten und andere Informationen im Zusammenhang mit dieser Datenverarbeitungsvereinbarung in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht zu verarbeiten. Die Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben besondere Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen und wurden darüber informiert, dass eine Vertraulichkeitspflicht nach Vertrag oder nationalem Recht besteht.
9.6 Abicart stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, Berater und andere Personen, für die Abicart verantwortlich ist und die personenbezogene Daten verarbeiten, einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen und darüber informiert werden, wie die personenbezogenen Daten verarbeitet werden können.
9.7 Abicart ist dafür verantwortlich, dass die Personen, die Zugang zu den Persönlichen Daten haben, darüber informiert werden, wie sie die Persönlichen Daten in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen des Kunden verarbeiten dürfen. Abicart stellt außerdem sicher, dass eine angemessene Berechtigungskontrolle besteht.
10. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
10.1. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlich wahrscheinlichen und schwerwiegenden Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft Abicart geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, gegebenenfalls einschließlich der Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungsdienste und -systeme fortlaufend zu gewährleisten, die Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den Zugang zu personenbezogenen Daten im Falle eines physischen oder technischen Zwischenfalls zeitnah wiederherzustellen, ein Verfahren zur regelmäßigen Erprobung, Prüfung und Bewertung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
11. ERSTELLUNG EINES BESTANDSVERZEICHNISSES
11.1 Abicart führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungen, die im Auftrag des Kunden durchgeführt werden, das Folgendes umfasst
11.2. die Namen und Kontaktdaten von Abicart und des Kunden, in dessen Auftrag Abicart handelt, sowie gegebenenfalls des Vertreters des Kunden oder von Abicart und des Datenschutzbeauftragten
11.3. die Kategorien der im Auftrag des Kunden durchgeführten Verarbeitungen
11.4. gegebenenfalls die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des Drittlandes oder der internationalen Organisation und der Dokumentation angemessener Garantien
11.5. soweit möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.
11.6 Abicart erstellt die Liste schriftlich, auch in elektronischer Form.
12. MITTEILUNGSPFLICHT
12.1 Abicart wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen diese Datenverarbeitungsvereinbarung, die Datenschutzgrundverordnung oder andere Rechtsvorschriften verstößt. Abicart wartet dann die Anweisungen des Kunden ab.
13. VERSTÖSSE GEGEN PERSONENBEZOGENE DATEN
13.1 Im Falle einer vermuteten oder festgestellten Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird Abicart die Verletzung unverzüglich untersuchen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die möglichen negativen Auswirkungen zu mindern.
13.2. Auf Verlangen des Kunden erstellt Abicart eine schriftliche Beschreibung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die dem Kunden innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung gestellt wird. Diese Beschreibung muss mindestens Folgendes enthalten:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich, soweit möglich, der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze
(b) den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von Abicart oder anderer Kontaktstellen, bei denen weitere Informationen eingeholt werden können
(c) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen des Verstoßes gegen den Schutz personenbezogener Daten; und
(d) eine Beschreibung der Maßnahmen, die Abicart ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt, um die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu beheben, gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen zur Abschwächung der potenziellen nachteiligen Auswirkungen.
13.3. Wenn und soweit es nicht möglich ist, die Informationen gleichzeitig zur Verfügung zu stellen, können die Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung in Teilbeträgen zur Verfügung gestellt werden.
13.4 Abicart unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den anwendbaren Vorschriften über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Abicart zur Verfügung stehenden Informationen. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vermutet oder festgestellt hat.
13.5 Abicart benachrichtigt den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 30 Stunden nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
13.6 Eine Benachrichtigung wie oben beschrieben muss alle Informationen enthalten, die der Kunde benötigt, um seinen Verpflichtungen gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzukommen.
13.7 Die oben beschriebene Meldepflicht gegenüber dem Kunden gilt auch, wenn Abicart aus irgendeinem anderen Grund seinen Verpflichtungen aus dieser Datenverarbeitungsvereinbarung oder den dokumentierten Anweisungen nicht nachkommen kann oder erfährt, dass personenbezogene Daten unter Verstoß gegen diese Datenverarbeitungsvereinbarung verarbeitet worden sind.
14. VERPFLICHTUNG VON ABICART ZUR UNTERSTÜTZUNG DES KUNDEN
14.1 Abicart unterstützt den Kunden bei Bedarf und auf Anfrage bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, die sich aus den Bestimmungen der DSGVO in Bezug auf die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und die vorherige Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde ergeben.
14.2. Abicart unterstützt den Kunden bei Bedarf und auf Anfrage bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, die sich aus den Bestimmungen der DSGVO in Bezug auf die Rechte der betroffenen Personen ergeben.
15. BEAUFTRAGUNG EINES UNTERAUFTRAGSVERARBEITERS DURCH ABICART
15.1 Der Kunde ermächtigt Abicart hiermit im Voraus, Unterauftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags und der anwendbaren Vorschriften zu beauftragen.
15.2. Abicart listet alle Unterauftragsverarbeiter in Anhang 1B auf, der auf der Website von Abicart verfügbar ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich auf dem Laufenden zu halten, welche Unterauftragnehmer Abicart einsetzt. Widerspricht der Kunde dem Einsatz eines bestimmten Unterauftragsverarbeiters durch Abicart, ist der Kunde berechtigt, Abicart anzuweisen, die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten durch diesen Unterauftragsverarbeiter einzustellen. In diesem Fall kann Abicart nicht garantieren, dass die Dienste ordnungsgemäß funktionieren und behält sich daher ebenfalls das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
15.3 Für den Fall, dass Abicart oder sein Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten in ein Gebiet außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") überträgt, stellt Abicart sicher, dass diese Übertragung den geltenden Anforderungen für einen angemessenen Schutz gemäß der DSGVO entspricht. Aus diesem Grund ermächtigt der Kunde Abicart, im Namen des Kunden Vereinbarungen mit Unterauftragsverarbeitern auf der Grundlage genehmigter Standardvertragsklauseln zu schließen.
16. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
16.1 Abicart haftet dem Kunden gegenüber nur dann für Schäden, die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben, wenn Abicart seinen Verpflichtungen gemäß den speziell an Abicart gerichteten geltenden Vorschriften nicht nachgekommen ist oder wenn Abicart außerhalb dieser Datenverarbeitungsvereinbarung oder unter Verletzung dieser Vereinbarung gehandelt hat.
16.2. Abicart ist von der vorgenannten Haftung befreit, wenn Abicart nachweist, dass sie für das Ereignis, das den Schaden verursacht hat, nicht verantwortlich ist.
16.3 Der Kunde stellt Abicart von Ansprüchen frei, die gegen Abicart geltend gemacht werden, sofern der Anspruch auf unzureichenden oder falschen Anweisungen des Kunden an Abicart beruht.
17. DAUER UND ÄNDERUNGEN DES DATENVERARBEITUNGSVERTRAGS
17.1 Der vorliegende Datenverarbeitungsvertrag gilt ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung durch die Parteien und während der Zeit, in der Abicart personenbezogene Daten gemäß den Anweisungen des Kunden verarbeitet.
17.2 Nach Beendigung der Verarbeitung im Auftrag des Kunden gibt Abicart die personenbezogenen Daten zurück oder löscht sie, es sei denn, die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten ist durch ein Gesetz vorgeschrieben, dem Abicart unterliegt. Wenn die Persönlichen Daten zurückgegeben werden müssen, muss dies ohne unangemessene Verzögerung und in einem gemeinsamen und lesbaren elektronischen Format geschehen.
17.3 Der Kunde darf diese Datenverarbeitungsvereinbarung nur insoweit ändern, als dies zur Einhaltung des geltenden Rechts erforderlich ist.
17.4 Eine Änderung dieser Datenverarbeitungsvereinbarung tritt 30 Tage nach Eingang der Änderungsmitteilung bei Abicart in Kraft.
17.5 Abicart kann Änderungen an dieser Datenverarbeitungsvereinbarung nur insoweit verlangen, als dies zur Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.
17.6 Beabsichtigt der Kunde, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Abicart auf neue Arten der Verarbeitung auszuweiten, bedarf dies der ausdrücklichen Zustimmung von Abicart.
18. BENACHRICHTIGUNGEN
18.1 Benachrichtigungen und Mitteilungen im Rahmen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.
18.2. Mitteilungen an Abicart sind zu richten an:
Abicart AB, Krokslätts fabriker 12, 431 37 Mölndal
oder per E-Mail an gdpr@abicart.se.
18.3 Verstöße gegen personenbezogene Daten müssen immer per E-Mail an die E-Mail-Adresse gdpr@abicart.se gemeldet werden.
19. ABTRETUNG
19.1 Eine Partei ist nicht berechtigt, ihre Rechte und/oder Pflichten aus diesem Datenverarbeitungsvertrag ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten, es sei denn, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abicart ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
20. STREITFÄLLE
20.1 Dieser Datenverarbeitungsvertrag unterliegt dem schwedischen Recht.
20.2. Streitigkeiten, die sich aus dieser Datenverarbeitungsvereinbarung oder der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Abicart ergeben, werden durch das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abicart festgelegte Streitbeilegungsverfahren endgültig beigelegt.
Zusammenfassung der Datenverarbeitungsvereinbarung
Die Datenverarbeitungsvereinbarung von Abicart ist Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. In der Vereinbarung werden Begriffe wie Verarbeitung, personenbezogene Daten, Verletzung personenbezogener Daten und geltende Vorschriften definiert. Die Vereinbarung legt auch die Verantwortlichkeiten sowohl des Kunden als auch von Abicart fest, einschließlich der Verpflichtung des Kunden, korrekte Informationen bereitzustellen, die Genehmigung für die Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten einzuholen und zu überprüfen, ob Abicart die geltenden Vorschriften einhält. Abicart ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur für die Zwecke des Kunden und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zu verarbeiten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken der Verarbeitung zu mindern, den Kunden über alle Änderungen der Verarbeitungsmethoden oder mögliche Auswirkungen auf den Datenschutz oder die Rechte der betroffenen Personen zu informieren und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten umgehen, angemessen geschult und zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Vertragsbestimmungen regeln auch die Arten der von Abicart durchgeführten Verarbeitungen, die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen über die Verarbeitungstätigkeiten, die Meldepflicht bei Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten, die Verpflichtung von Abicart zur Unterstützung des Kunden, die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern, die Haftung, die Vertragslaufzeit und das anwendbare Recht im Falle von Streitigkeiten.
1 ALLGEMEINES1.1 Damit Abicart seinen Verpflichtungen gegenüber den Händlern nachkommen kann, speichert Abicart nach Maßgabe dieser Anleitung personenbezogene Daten über den Kunden und dessen Kunden, solange der Kunde im System von Abicart E-Commerce betreibt. Für den Fall, dass der Kunde die Verarbeitung ändern möchte, ist er für die Aktualisierung oder anderweitige Bearbeitung der Anweisung verantwortlich.
1.2 Sofern nicht anders angegeben, gelten die Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abicart und der zwischen Abicart und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten auch für die vorliegenden schriftlichen Anweisungen.
2 PERSÖNLICHE DATEN2.1 Der Kunde ermächtigt Abicart zur Verarbeitung der folgenden personenbezogenen Daten:
a) Für aktive Kunden (falls zutreffend):
Kundennummer
Kundentyp (Privatperson, Firmenkunde)
Vorname
Nachname
Firma/Organisation
E-Mail Adresse
Pers.nr
Adresse (und Lieferadressen)
Postleitzahl (und Postleitzahl für Lieferadressen)
Telefon-Nummer
Name des Benutzers
Kennwort
Falls der Kunde einen Newsletter wünscht
Zahlungsmethode für Kunden
Mitgliedschaft für den Kunden
Notizen des Geschäfts
Datum/Uhrzeit der Erstellung und Änderung des Datensatzes
b) Bei Bestellungen (falls zutreffend):
Produktnummer
Produkt
Nummer der Bestellung
Preis (falls zutreffend)
Mehrwertsteuersatz
Wert der Bestellung
Datum/Uhrzeit
Storniert (ja/nein)
IP-Nummer des Kunden
Währung der Bestellung
Sprache der Bestellung
Zahlungsart
Status der Lieferung
Shop-Auflistung
c) Für registrierte Partner (falls zutreffend):Firma/Organisation
Vorname
Nachname
E-Mail Adresse
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine anderen Kundendaten im System von Abicart zu speichern, als in der obigen Liste angegeben sind.
3. sonstiges3.1 Der Kunde ist für die Aktualisierung oder Löschung der oben genannten Informationen verantwortlich. Die Funktionen zum Exportieren, Aktualisieren oder Löschen von Kundendaten müssen in den Administratoreinstellungen der E-Commerce-Plattform von Abicart verfügbar sein. Der Kunde muss in der Lage sein, den Abicart-Kundendienst zu kontaktieren, wenn er Fragen hat oder Hilfe benötigt.
3.2 Der Kunde ist verantwortlich für den Abschluss von Datenverarbeitungsverträgen mit angeschlossenen externen Systemen (z.B. Zahlungslösungen, Geschäfts- und Logistiksysteme). Durch die Nutzung solcher externen Systeme in der Abicart E-Commerce-Plattform ist der Kunde für die an Dritte übertragenen Daten verantwortlich und der Kunde akzeptiert, dass Abicart keine Verantwortung für eine solche Verarbeitung übernimmt.
Abicart nutzt derzeit die folgenden Unterauftragsverarbeiter:
a) Textalk AB, Krokslätts fabriker 12, 431 37 Mölndal, Schweden, Handelsregisternummer 556586-1472 (für Serverbetrieb, Datenspeicherung, Muttergesellschaft von Abicart)
Ratschläge für E-Commerce-Betreiber zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR). Die Ratschläge umfassen die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten, die Überprüfung der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Dokumentation von Analysen, die Standardisierung von Datenschutzanforderungen mit Lieferanten, die klare Information der Kunden über die Verarbeitung ihrer Daten, die Beachtung der Kundenrechte und die Löschung unnötiger Daten. Der Text listet auch einige der wichtigsten Rechte der Kunden im Rahmen der DSGVO auf, darunter das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, das Recht auf Löschung personenbezogener Daten und das Recht auf Widerspruch gegen automatisierte Entscheidungsfindung und Profilerstellung.
1.
ORGANISIERENErnennen Sie eine verantwortliche Person für die Datenschutzarbeit der Organisation.
2. ÜBERPRÜFENErmitteln Sie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrer Organisation (z. B. Name und Adresse, um ein Produkt an einen Kunden liefern zu können; das Rechnungslegungsgesetz, das Sie verpflichtet, eine Rechnung sieben Jahre lang aufzubewahren). Die neuen Verordnungen haben mehrere Änderungen mit sich gebracht, und eine, die sich in der Praxis stark ausgewirkt hat, betrifft die Gründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine wichtige Änderung in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in Fließtexten besteht darin, dass eine Ausnahme, die es in PuL gab, die so genannte Missbrauchsregel, nun wegfällt. Das bedeutet unter anderem, dass Sie nun die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in Fließtext und in anderer unstrukturierter Form vorliegen, dokumentieren müssen.
DieDSGVO verlangt, dass die für personenbezogene Daten verantwortliche Organisation in der Lage sein muss, nachzuweisen, dass sie die Vorschriften einhält und auch, wie sie die Vorschriften einhält. Dies erfordert neben dem Registerinventar und den Folgenabschätzungen die Dokumentation verschiedener Analysen, wie z. B. Risikoanalysen zu Sicherheitsmaßnahmen.
4) STANDARDISIERENVergewissern Sie sich, dass Ihre anderen Lieferanten ausreichende Anforderungen an Datenschutzmaßnahmen haben. Zum Beispiel eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit beigefügten Anweisungen, die an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst sind.
5. INFORMIERENWenn Sie z. B. Newsletter an Ihre Kunden versenden wollen, muss die Benachrichtigung klar und für den Kunden freiwillig sein. Informieren Sie auf Ihrer E-Commerce-Plattform (z. B. an der Kasse) über die Möglichkeit, sich für den Newsletter anzumelden, und über die Vorteile einer solchen Anmeldung. Ihr Kunde muss die Möglichkeit haben, sich problemlos aus dem Newsletter-Register auszutragen, sowohl über einen Link in jeder versandten E-Mail als auch auf Ihrer E-Commerce-Plattform.
6 FOKUSStellen Sie sicher, dass die Datenschutzarbeit in Ihrer Organisation von einem Fokus auf die Rechte der registrierten Personen (Ihrer Kunden) durchdrungen ist. Stellen Sie sicher, dass Sie über Verfahren verfügen, die gewährleisten, dass Sie alle Rechte erfüllen können, die den betroffenen Personen gemäß der DSGVO zustehen. Stellen Sie sicher, dass auf Ihrer Website oder bei anderen Kontaktstellen Informationen über die durchgeführten Verarbeitungen sowie über die Rechte der betroffenen Personen und deren Ausübung zur Verfügung stehen. Überprüfen und löschen Sie unstrukturierte Formen der Kommunikation mit Kunden, wie z. B. E-Mails und Anrufnotizen, wenn Sie diese nicht benötigen, um Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen. Speichern Sie niemals Informationen über die Gesundheit einer Person, ihre ethnische Herkunft, ihre politische Meinung, ihre Gewerkschaftszugehörigkeit oder andere besonders sensible Daten.
Die wichtigsten Rechte Ihrer Kunden sind: AufAnfrage Zugang zu ihren persönlichen Daten zu erhalten.
die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Widerspruch gegen die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für die automatisierte Entscheidungsfindung und das Profiling einzulegen.