Neues Gesetz für Wiederverkäufer - was gilt für Ihren Webshop? - Textalk Abicart
Ein neues Gesetz wird am 1. September 2022 in Kraft treten.
Ziel ist es, "Scheinverkäufe" zu verhindern, d.h. Preiserhöhungen im Vorfeld eines Verkaufs, die die Preissenkung größer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Das bedeutet, dass, wenn Geschäfte eine Preissenkung ankündigen, der niedrigste Preis der letzten 30 Tage zum Vergleich angezeigt werden muss.
Was bedeutet das für Ihren Shop in Abicart?
In unserem System muss das Feld "Extrapreis" ausgefüllt werden.
Wenn Sie einen Extrapreis festgelegt haben, zeigen wir nach dem 1. September automatisch einen Vergleichspreis neben allen Extrapreisen an.
Wenn der Shop den Preis von Produkten senkt, ohne das Feld "Extrapreis" auszufüllen, wird dies als reguläre Preisänderung und nicht als spezieller Neupreis angezeigt.
Wenn eine Preisreduzierung schrittweise erfolgt ist (z.B. während eines Aktionszeitraums), wird der Preis vor der ersten Preisreduzierung als Vergleichspreis verwendet.
- Personalisierte oder kundenspezifische Preise
- Mehr kaufen - weniger bezahlen.
- Rabattcodes.
- Preisnachlässe, die nicht vom Geschäft beworben werden.
Lesen Sie mehr über das neue Gesetz:
Sveriges Riksdag (Svenska)Artikel von Delphi (Englisch)
Svensk Handel (Svenska)